Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0001

2013/16/0001Corte amministrativa suprema27 mag 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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