Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0256

2013/15/0256Corte amministrativa suprema15 set 2016

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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