2013/15/0245•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0245
2013/15/0245Corte amministrativa suprema29 giu 2016
"zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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