Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0102

2013/13/0102Corte amministrativa suprema21 set 2016

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2010 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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