2013/12/0218•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0218
2013/12/0218Corte amministrativa suprema27 feb 2014
Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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