2013/12/0212•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0212
2013/12/0212Corte amministrativa suprema16 nov 2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.