2013/12/0164•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0164
2013/12/0164Corte amministrativa suprema30 apr 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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