2013/12/0102•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0102
2013/12/0102Corte amministrativa suprema20 mar 2014
Beweismittel Urkunden Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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