2013/12/0099•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0099
2013/12/0099Corte amministrativa suprema14 ott 2013
Dienstrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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