Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0098

2013/12/0098Corte amministrativa suprema16 set 2013

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Antrag des Beschwerdeführers nach § 80 Abs. 9 BDG 1979 abweist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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