Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0052

2013/12/0052Corte amministrativa suprema29 gen 2014

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Stadtgemeinde werden abgewiesen.

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