Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0261

2013/11/0261Corte amministrativa suprema26 mag 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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