2013/11/0251•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0251
2013/11/0251Corte amministrativa suprema21 ago 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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