Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0206

2013/11/0206Corte amministrativa suprema11 nov 2015

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Befangenheit von Sachverständigen Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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