Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0050

2013/11/0050Corte amministrativa suprema8 gen 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.01.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.