Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0046

2013/11/0046Corte amministrativa suprema15 ott 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang, also insoweit, als mit ihm - in Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - Übertretungen des AZG angelastet wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.