2013/10/0246•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0246
2013/10/0246Corte amministrativa suprema17 dic 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.