Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0170

2013/10/0170Corte amministrativa suprema20 mag 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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