2013/10/0099•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0099
2013/10/0099Corte amministrativa suprema8 ott 2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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