2013/10/0001•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0001
2013/10/0001Corte amministrativa suprema30 gen 2014
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.