Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0174

2013/09/0174Corte amministrativa suprema24 gen 2014

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz richtet, als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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