Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0163

2013/09/0163Corte amministrativa suprema20 feb 2014

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Begründung von Ermessensentscheidungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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