Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0054

2013/09/0054Corte amministrativa suprema19 mag 2014

Regest

Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen Befangenheit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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