Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0003

2013/09/0003Corte amministrativa suprema17 dic 2013

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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