2013/08/0291•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0291
2013/08/0291Corte amministrativa suprema27 nov 2014
Entgelt Begriff Anspruchslohn
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 889,10 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 168,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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