Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0225

2013/08/0225Corte amministrativa suprema26 mag 2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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