2013/08/0204•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0204
2013/08/0204Corte amministrativa suprema24 apr 2014
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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