2013/08/0191•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0191
2013/08/0191Corte amministrativa suprema2 dic 2013
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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