Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0150

2013/08/0150Corte amministrativa suprema13 nov 2013

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse sowie dem Viertmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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