Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0127

2013/08/0127Corte amministrativa suprema26 mag 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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