2013/08/0105•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0105
2013/08/0105Corte amministrativa suprema9 ago 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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