2013/08/0087•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0087
2013/08/0087Corte amministrativa suprema15 ott 2014
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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