Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0083

2013/08/0083Corte amministrativa suprema11 dic 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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