2013/08/0075•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0075
2013/08/0075Corte amministrativa suprema26 mag 2014
Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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