2013/08/0065•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0065
2013/08/0065Corte amministrativa suprema27 nov 2014
Beweismittel Zeugenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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