Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0295

2013/07/0295Corte amministrativa suprema25 set 2014

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0295

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von EUR 1106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Bundes wird abgewiesen.

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