2013/07/0262•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0262
2013/07/0262Corte amministrativa suprema30 giu 2016
Spruch und Begründung Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid" Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Spruch Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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