Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0252

2013/07/0252Corte amministrativa suprema29 ott 2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Besondere Rechtsgebiete Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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