Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0174

2013/07/0174Corte amministrativa suprema17 dic 2015

Regest

Masseverwalter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Stellung des Vertretungsbefugten Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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