2013/07/0165•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0165
2013/07/0165Corte amministrativa suprema18 nov 2013
Beweismittel Urkunden Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Spruch und Begründung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.