2013/07/0146•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0146
2013/07/0146Corte amministrativa suprema20 mar 2014
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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