Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0100

2013/07/0100Corte amministrativa suprema24 set 2015

Regest

Bescheidbeschwerde Zurückziehung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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