Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0088

2013/07/0088Corte amministrativa suprema24 ott 2013

Regest

freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610, 60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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