AW 2013/07/0067•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0067
AW 2013/07/0067Corte amministrativa suprema4 dic 2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird den Anträgen stattgegeben.
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