2013/07/0060•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0060
2013/07/0060Corte amministrativa suprema25 set 2014
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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