Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0238

2013/06/0238Corte amministrativa suprema30 set 2015

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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