Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0182

2013/06/0182Corte amministrativa suprema21 mag 2015

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.2015

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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