2013/06/0172•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0172
2013/06/0172Corte amministrativa suprema21 mar 2014
Planung Widmung BauRallg3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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