2013/06/0165•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0165
2013/06/0165Corte amministrativa suprema25 mag 2016
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Gemeinde hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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