2013/06/0161•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0161
2013/06/0161Corte amministrativa suprema28 nov 2014
Allgemein
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.